
Ist Ehebruch in Österreich strafbar?
Keine Straftat – aber unter Umständen ein Thema im Scheidungsverfahren. Was rechtlich zu unterscheiden ist.
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Österreich im Fokus · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung
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Ehebruch ist in Österreich keine Straftat. Bei einer Scheidung kann er jedoch als schwere Eheverfehlung eine Rolle spielen; die rechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab.
Persönlich reicht das Thema oft weit über Rechtsfragen hinaus. Ein Verdacht, eine Affäre oder ein gebrochenes Versprechen können Vertrauen erschüttern. Ob ein Paar zusammenbleibt oder sich trennt, lässt sich daraus nicht vorwegnehmen.
„Untreue“ beschreibt im Alltag unterschiedliche Grenzverletzungen in einer Beziehung. Der rechtliche Begriff „Ehebruch“ und die persönlichen Vorstellungen von Treue sind deshalb nicht einfach gleichzusetzen. Hier finden Sie getrennte Einstiege zu Recht, Beziehung und Zahlen.
Rechtslage in Österreich
§ 49 Ehegesetz nennt Ehebruch als Beispiel einer schweren Eheverfehlung. Für eine Scheidung aus Verschulden kommt es unter anderem darauf an, ob das Verhalten zur tiefen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. Eine Affäre führt daher nicht automatisch zu einem bestimmten Scheidungsurteil.
Gesetzliche Grundlage: § 49 Ehegesetz im RIS. Erläuterung: Scheidung aus Verschulden auf oesterreich.gv.at.
Dass Ehebruch nicht strafbar ist, beantwortet noch nicht die Frage nach möglichen Scheidungsfolgen.
Verschulden kann für den Ehegattenunterhalt relevant sein. Untreue allein bedeutet weder automatisch den Verlust noch das Entstehen eines Anspruchs.
Zeitpunkt, Zusammenhang und Umstände sind für die rechtliche Einordnung wichtig. Eine allgemeine Checkliste ersetzt diese Prüfung nicht.
Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie konkrete Fragen zu Scheidung, Unterhalt oder Beweisen anwaltlich klären.
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Rechtslage, mögliche Folgen und die Bedeutung von Untreue im österreichischen Eherecht.

Orientierung zu Trennung und Scheidungsverfahren – und zu den Fragen, die vor einer Entscheidung offen sind.

Zwischen Verdacht und Gewissheit, verletztem Vertrauen und der Frage, wie es weitergehen kann.

Bei jeder Zahl lohnt sich der Blick auf Quelle, Fragestellung und untersuchte Gruppe. Eine Umfrage beschreibt keine einzelne Beziehung.
Quellen & Einordnung
Rechtliche Aussagen brauchen Grundlagen. Persönliche Entscheidungen brauchen Raum.
Entscheidend ist, worauf eine Aussage beruht: Die Rechtsinformationen auf dieser Seite verweisen auf das österreichische Rechtsinformationssystem und oesterreich.gv.at. Bei Studien sind Definition, Erhebungszeitraum und Stichprobe mitzulesen.
Keine Garantie für einen bestimmten Ausgang – vor Gericht oder in einer Beziehung. Ein Verdacht ist kein Beweis. Nicht jede Checkliste hilft weiter; manchmal braucht es ein klärendes Gespräch oder individuelle Beratung.
Rechtsquellen für diese Startseite abgeglichen am 01.10.2026. Allgemeine Information ohne individuelle rechtliche oder psychologische Beurteilung.
Häufige Fragen
Die verlinkten Ratgeber führen zu den einzelnen Themen weiter.
Nein. Ehebruch ist in Österreich keine Straftat. Davon zu unterscheiden sind mögliche zivilrechtliche Folgen im Zusammenhang mit einer Scheidung.
Zur Strafbarkeit von EhebruchEhebruch kann nach § 49 Ehegesetz eine schwere Eheverfehlung sein. Er ist aber kein automatischer Scheidungsgrund: Für eine Scheidung aus Verschulden kommt es insbesondere auf seinen Beitrag zur tiefen Zerrüttung der Ehe an.
Zu Ehebruch als ScheidungsgrundNein. Untreue allein lässt einen Unterhaltsanspruch nicht automatisch entfallen. Für den Ehegattenunterhalt sind unter anderem die Scheidungsform, die Verschuldensbeurteilung und die persönlichen sowie wirtschaftlichen Umstände relevant.
Zu Ehebruch und UnterhaltNein. Rückzug, veränderte Gewohnheiten oder weniger Nähe können verschiedene Ursachen haben. Einzelne Beobachtungen belegen keine Affäre und sollten nicht vorschnell als Gewissheit behandelt werden.
Anzeichen für Untreue einordnenEine pauschale Antwort ohne konkrete Studie ist nicht belastbar. Ergebnisse hängen davon ab, wie Untreue definiert wird, wer befragt wurde und welcher Zeitraum betrachtet wird. Eine Befragung lässt sich nicht automatisch auf ganz Österreich übertragen.
Studien und Unterschiede einordnenNein. Ob eine Beziehung weitergeführt wird, ist eine persönliche Entscheidung. Vertrauen, Grenzen und die Bereitschaft beider Beteiligten zur Auseinandersetzung spielen dabei eine Rolle. Niemand ist verpflichtet, Untreue zu verzeihen.
Über Verzeihen und neue Grenzen