Beratung in Niederösterreich
Beratung bei Trennung und Scheidung.
Kosten, Termine und Öffnungszeiten erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Stelle.
Pflichtberatung bei einvernehmlicher Scheidung mit Kindern
Haben die Eltern einer einvernehmlichen Scheidung minderjährige Kinder, müssen sie dem Gericht bescheinigen, dass sie sich über die Bedürfnisse der Kinder beraten lassen haben (§ 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz). Das Bundeskanzleramt führt eine Liste anerkannter Beraterinnen und Berater.
Quellen: Bundeskanzleramt: Beratung bei einvernehmlicher Scheidung · oesterreich.gv.at: Scheidung.
Familien- und Paarberatung
Laut Bundeskanzleramt gibt es österreichweit rund 400 geförderte Familien- und Partnerberatungsstellen, in allen Bezirken. Die bundesweite Suche finden Sie auf familienberatung.gv.at. Beispiele aus Niederösterreich:
- Hilfswerk Niederösterreich: Familien- und Beratungszentren in Amstetten, Baden, Gänserndorf, Korneuburg, Krems, Melk, Mödling, Schwechat, St. Pölten, Zwettl und Wiener Neustadt. Standorte und Kontakt
- Caritas Familienzentren: Wiener Neustadt (Neuklostergasse 1) und Baden (Josefsplatz 12), Einzel- und Paarberatung. Die Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung ist dort laut Folder (Stand 07/2025) kostenpflichtig. Folder der Caritas
Beratung für Männer
- MÄBS Männerberatung NÖ Süd: Wienerstraße 23, 2620 Neunkirchen, Tel. +43 2635 661 17. Beratung u. a. zu Eheproblemen und Scheidung. Zur Website
- Männerberatung der Caritas St. Pölten: Tel. 0676 838 448 384, Standorte in Amstetten, Horn, Krems, Melk, Scheibbs, St. Pölten, Waidhofen an der Thaya und Zwettl. Zur Website
Kinder und Jugendliche
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich (kija) berät Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wenn es um die Interessen von Kindern geht, vertraulich und kostenlos: Wienerstraße 54, 3109 St. Pölten, Tel. 02742/90811. Land NÖ: kija. Kinder und Jugendliche erreichen außerdem rund um die Uhr die Nummer 147.