Für Obsorge und persönliche Kontakte ist das Kindeswohl der leitende Maßstab. § 138 ABGB nennt unter anderem Versorgung, Schutz, verlässliche Beziehungen und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten.
Als praktische Orientierung: Klären Sie Betreuung, Abholzeiten und wichtige Alltagstermine. Machen Sie Kinder nicht zu Boten für Vorwürfe und verlangen Sie keine Parteinahme.
Welche rechtlichen Regelungen zu Obsorge, Kontakten und Kindesunterhalt passen, muss gesondert geprüft werden. Die Affäre allein beantwortet diese Fragen nicht.
Quelle: RIS: § 138 ABGB – Kindeswohl.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern ist zudem eine gesetzlich vorgesehene Elternberatung zu deren Bedürfnissen nachzuweisen.
Quelle: oesterreich.gv.at: Einvernehmliche Scheidung.