Zur Orientierung über Fremdgehen und Verzeihen

Nach einem Vertrauensbruch

Fremdgehen verzeihen.
Eine Entscheidung ohne Pflicht.

Kann ich verzeihen? Möchte ich wieder vertrauen? Und will ich diese Beziehung weiterführen? Diese Fragen gehören zusammen – sie müssen aber nicht dieselbe Antwort haben.

Hier finden Sie Orientierung, um eigene Grenzen und mögliche nächste Schritte zu klären.

Persönliche Orientierung · Keine Diagnose und keine individuelle Beratung

Das Wichtigste zuerst

Sie müssen Fremdgehen nicht verzeihen.

Ob Sie verzeihen möchten, ist Ihre persönliche Entscheidung. Verzeihen bedeutet weder, das Geschehene gutzuheißen, noch automatisch wieder zu vertrauen oder zusammenzubleiben.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen keine Frist und keinen Test vor, der Ihre Entscheidung für Sie trifft. Die folgenden Fragen sind Anregungen, kein Therapieprogramm.

Nicht alles auf einmal entscheiden

Drei Fragen, die Sie getrennt betrachten dürfen.

Möchte ich verzeihen?

Was würde Verzeihen für Sie persönlich bedeuten? Vielleicht möchten Sie einen anderen Umgang mit dem Geschehen finden. Vielleicht ist der Begriff für Sie gerade nicht passend.

Sie müssen das Verhalten dafür weder rechtfertigen noch Ihre Verletzung kleinreden.

Kann ich wieder vertrauen?

Eine Entschuldigung beantwortet nicht automatisch die Frage nach Verlässlichkeit. Sie können betrachten, ob Aussagen und Handlungen zusammenpassen und ob Vereinbarungen eingehalten werden.

Niemand kann Ihnen versprechen, dass oder wann sich Vertrauen wieder einstellt.

Möchte ich zusammenbleiben?

Sie können eine Fortsetzung prüfen, Abstand wünschen oder sich für eine Trennung entscheiden. Verzeihen ist keine Verpflichtung, die Beziehung weiterzuführen.

Trennung nach Untreue →

Was brauche ich gerade?

Vielleicht stehen zunächst Ruhe, Informationen oder Unterstützung im Vordergrund. Ein nächster kleiner Schritt kann sinnvoller sein als eine sofortige Zusage zur gesamten Zukunft.

Fremdgehen – was tun? →

Ihre eigene Perspektive

Was würde eine Fortsetzung für Sie voraussetzen?

Wählen Sie die Fragen, die zu Ihrer Situation passen. Es gibt dafür keinen Punktestand.

  1. Will ich selbst einen gemeinsamen Weg prüfen?

    Oder habe ich vor allem das Gefühl, Erwartungen von Familie, Freundeskreis oder der anderen Person erfüllen zu müssen?

  2. Was ist noch ungeklärt?

    Welche Informationen brauche ich für meine Entscheidung? Welche Einzelheiten möchte ich derzeit nicht hören?

  3. Welche Grenzen sind für mich wesentlich?

    Was möchte ich künftig nicht akzeptieren? Kann ich das aussprechen, ohne dass meine Grenze abgewertet wird?

  4. Welche Veränderungen wären konkret?

    Was müsste im Alltag anders werden? Woran könnte ich erkennen, ob eine Vereinbarung tatsächlich eingehalten wird?

Gesprächsanregungen

Über Verhalten sprechen, nicht nur über Versprechen.

Verantwortung benennen

Eine mögliche Frage lautet: „Wie übernimmst du Verantwortung für das, was passiert ist?“ Schwierigkeiten in einer Beziehung lassen sich besprechen, ohne die Verantwortung für eine gebrochene Vereinbarung der verletzten Person zuzuschieben.

Den weiteren Kontakt klären

„Besteht noch Kontakt? Wie soll damit künftig umgegangen werden?“ Wenn Begegnungen etwa beruflich weiter stattfinden, können konkrete Absprachen hilfreicher sein als ein Versprechen, das nicht eingehalten werden kann.

Offenheit vereinbaren

„Welche Informationen brauche ich, und worüber sprechen wir freiwillig?“ Offenheit sollte nicht mit heimlichem Zugriff auf Geräte oder Konten verwechselt werden. Dauernde Überwachung ist kein Ersatz für eine gemeinsam geklärte Vereinbarung.

Raum für offene Fragen lassen

„Ich möchte heute noch nicht sagen, ob ich verzeihen kann.“ Sie können besprechen, wann Sie weiterreden und wie Sie Gespräche unterbrechen, wenn sie gerade nicht weiterführen.

Die Formulierungen sind redaktionelle Beispiele. Sie garantieren kein bestimmtes Gesprächsergebnis und ersetzen keine individuelle Begleitung.

Die eigenen Grenzen ernst nehmen

Ein Versuch ist kein Versprechen, um jeden Preis zu bleiben.

Sie dürfen feststellen, dass Ihre bisherigen Vereinbarungen nicht tragen oder dass Sie die Beziehung nicht fortsetzen möchten. Eine frühere Bereitschaft zu Gesprächen nimmt Ihnen diese persönliche Entscheidung nicht ab.

Wenn Antworten verweigert, neue Absprachen wiederholt gebrochen oder Sie zu sofortigem Verzeihen gedrängt werden, können Sie das benennen und überlegen, welche Unterstützung oder welcher Abstand Ihnen hilft. Solche Beobachtungen sind kein psychologischer Diagnosetest.

Wenn Sie sich bedroht fühlen oder Gewalt erleben, steht Ihre Sicherheit vor einem Versöhnungsgespräch. Suchen Sie zunächst geeignete Unterstützung, statt sich zu einer gemeinsamen Aussprache drängen zu lassen.

Wenn Sie um Verzeihung bitten möchten

Die andere Person entscheidet selbst.

Sie können sich entschuldigen, Verantwortung übernehmen und konkrete Veränderungen anbieten. Eine Entschuldigung gibt Ihnen aber keinen Anspruch auf Verzeihen oder auf die Fortsetzung der Beziehung.

Fragen Sie, was die andere Person gerade besprechen möchte. Respektieren Sie auch den Wunsch nach Abstand. Machen Sie nur Zusagen, die Sie tatsächlich einhalten wollen.

Sie können Ihre eigenen Motive und Entscheidungen auch in einer Einzelberatung besprechen. Dafür muss die andere Person nicht zuerst einer gemeinsamen Beratung zustimmen.

Bei einer bestehenden Ehe in Österreich

Persönliches Verzeihen und rechtliche Verzeihung unterscheiden.

§ 56 Ehegesetz regelt, dass das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens nicht besteht, wenn sich aus dem Verhalten der verletzten Person Verzeihung ergibt oder sie die Verfehlung nicht als ehezerstörend empfunden hat.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine rechtliche Einzelfallfrage. Aus einem Gespräch oder einer Formulierung in diesem Ratgeber lässt sich keine verbindliche Bewertung ableiten. Wenn eine Scheidung erwogen wird, sollten auch mögliche Fristen individuell geprüft werden.

Grundlage: RIS: Ehegesetz, insbesondere §§ 56 und 57.

Unterstützung in Österreich

Beratung darf mit einer offenen Frage beginnen.

Sie müssen vor einem Beratungsgespräch nicht festgelegt haben, ob Sie bleiben oder gehen. Sie können zunächst Ihre Fragen, Grenzen und nächsten Schritte besprechen.

Das offizielle Familienberatungsportal bietet Informationen und eine Beratungsstellensuche. Fragen Sie beim jeweiligen Angebot nach Einzel- oder Paarberatung und klären Sie, welche Form zu Ihrem Anliegen passt.

Quelle für den Beratungseinstieg: Familienberatung Österreich, geprüft am 01.10.2026. Keine fachliche Freigabe dieses Ratgebers durch eine Beratungsstelle.

Einordnung & Transparenz

Orientierung ohne Versöhnungsdruck.

Kein KI-Einheitsbrei.

Kein Test, der Ihre Beziehung bewertet. Die Fragen und Gesprächsbeispiele sind redaktionelle Anregungen. Rechtsfragen und persönliche Entscheidungen werden getrennt behandelt.

Ehrliche Einordnung, keine Garantien.

Keine feste Dauer bis zum Verzeihen, keine Erfolgsquote und kein versprochenes neues Vertrauen. Sie brauchen auch nicht jede Übung: Manchmal hilft persönliche Unterstützung mehr als ein weiterer allgemeiner Ratgeber.

Quellenstand: 01.10.2026. Geprüft wurden das offizielle Beratungsportal und die angeführte Rechtsgrundlage. Die Anregungen sind kein wissenschaftlich validiertes Therapieprogramm und keine anwaltliche Einzelfallprüfung.

Häufige Fragen

Verzeihen und Vertrauen kurz eingeordnet.

Muss ich Fremdgehen verzeihen?

Nein. Ob Sie verzeihen möchten, ist Ihre persönliche Entscheidung. Sie müssen weder eine Fortsetzung der Beziehung versprechen noch das Geschehene gutheißen.

Zur ersten Orientierung
Bedeutet Verzeihen, dass wir zusammenbleiben?

Nein. Verzeihen, Vertrauen und die Entscheidung über die Fortsetzung der Beziehung sind unterschiedliche Fragen. Sie dürfen diese getrennt betrachten.

Die Fragen unterscheiden
Wie lange dauert es, Fremdgehen zu verzeihen?

Dieser Ratgeber nennt dafür keine feste Dauer. Sie müssen keine vorgegebene Frist erfüllen. Ob und wie sich Ihre Haltung verändert, lässt sich hier nicht vorhersagen.

Eigene Fragen sortieren
Wie kann ich wieder Vertrauen aufbauen?

Sie können prüfen, ob Worte und Verhalten zusammenpassen, offene Fragen besprechen und konkrete Vereinbarungen treffen. Das ist eine mögliche Orientierung, aber keine Garantie dafür, dass Vertrauen zurückkehrt.

Gespräche vorbereiten
Was kann ich tun, wenn ich um Verzeihung bitten möchte?

Übernehmen Sie Verantwortung, bieten Sie nur Veränderungen an, die Sie mittragen wollen, und respektieren Sie die Grenzen der anderen Person. Verzeihen oder Zusammenbleiben können Sie nicht einfordern.

Zur eigenen Verantwortung
Kann Verzeihen rechtliche Folgen haben?

In einer Ehe in Österreich kann Verzeihung nach § 56 Ehegesetz für das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens relevant sein. Ob rechtliche Verzeihung vorliegt, muss anhand des konkreten Verhaltens individuell geprüft werden.

Zur rechtlichen Einordnung

Ihr nächster Schritt

Bei Ihrer offenen Frage anfangen.

Vertiefen Sie die ersten Schritte nach Untreue oder die Fragen rund um eine mögliche Trennung.