Zur Einordnung der Quellen

Quellen & Aussagegrenzen

Unsere Quellen.
Nachlesen. Einordnen. Verstehen.

Woher stammen die rechtlichen Grundlagen und Zahlen auf ehebruch.info? Hier finden Sie zentrale Originalquellen und öffentliche Informationsangebote.

Zu jedem Eintrag steht, wofür er verwendet wird und welche Fragen er nicht beantwortet.

Ausgewählte Quellen der Themenbeiträge · Zusammenstellung: 02.10.2026

Das Wichtigste zuerst

Eine Quelle belegt eine bestimmte Aussage.

Gesetzestexte, öffentliche Erklärseiten, Studien und Beratungsangebote haben unterschiedliche Aufgaben. Diese Übersicht ordnet sie den passenden Themen zu. Die genaue Belegstelle und inhaltliche Einordnung finden Sie im jeweiligen Beitrag.

Die Auswahl ist keine vollständige juristische oder wissenschaftliche Literaturübersicht. Eine Verlinkung bedeutet keine Zusammenarbeit mit dem Herausgeber und keine fachliche Prüfung unserer Inhalte durch ihn.

Gesetzestexte und öffentliche Erläuterungen

Österreichisches Recht nachvollziehen.

RIS enthält Rechtsvorschriften und Rechtsprechung. Öffentliche Informationsseiten erleichtern den Einstieg, ersetzen aber keine Prüfung des Einzelfalls.

Österreich · Gesetzestext

Ehegesetz im RIS

Zentrale Grundlage für Scheidungsfragen, unter anderem § 49, § 55a sowie die Unterhaltsbestimmungen §§ 66 ff.

Grenze: Die konkrete Anwendung benötigt zusätzlich Sachverhalt und einschlägige Rechtsprechung. Achten Sie auf die angezeigte Fassung.

Originalquelle: Ehegesetz im RIS →

Zum Überblick Ehebruch & Recht

Studien, amtliche Daten und Methodik

Zahlen mit ihrem Zusammenhang lesen.

Erhebungsjahr und Erscheinungsdatum sind nicht dasselbe. Auch Länder, Bezugsgruppen und die genaue Fragestellung müssen beim Vergleich zusammenpassen.

Österreich · Kommerziell beauftragte Umfrage

Parship: Österreichische Untreue-Befragung

Marketagent befragte im Auftrag von Parship 1.000 webaktive Personen von 18 bis 69 Jahren vom 07.–16.03.2022. Veröffentlichung: 19.08.2022.

Grenze: Die Pressemitteilung ist kein vollständiger Methodenbericht. Ihre Repräsentativitätsangabe wird als Herausgeberangabe wiedergegeben. Frühere Erfahrungen sind keine aktuelle Jahresquote.

Originalquelle: Parship: Österreichische Untreue-Befragung →

Zur österreichischen Fremdgehen-Statistik

Deutschland · Wissenschaftliche Befragung

GeSiD: Bericht für die Befragten (PDF)

Bericht des Forschungsprojekts „Gesundheit und Sexualität in Deutschland“. Kapitel 6, insbesondere Seiten 27–28, behandelt Sex außerhalb einer festen Beziehung.

Grenze: Deutsche Daten sind keine österreichischen Zahlen. Außenkontakte können auch einvernehmlich sein; sie sind nicht durchgehend mit heimlicher Untreue gleichzusetzen.

Originalquelle: GeSiD: Bericht für die Befragten (PDF) →

Zum Vergleich Männer und Frauen

Beratungsangebot

Unterstützung finden.

Ein verlinktes Beratungsangebot ist eine Anlaufstelle. Es ist kein Beleg für eine Methode zur Erkennung von Untreue.

Österreich · Öffentliches Beratungsportal

Familienberatung Österreich

Offizielles Portal mit Beratungsstellensuche und Informationen zu verschiedenen Beratungsthemen. Fragen Sie beim jeweiligen Angebot nach passender Einzel- oder Paarberatung.

Grenze: Die Quelle bestätigt das Unterstützungsangebot. Sie belegt keine Vorhersagekraft von Verhaltenszeichen und keine Erfolgsgarantie für eine Beziehung.

Originalquelle: Familienberatung Österreich →

Zu den ersten Orientierungsfragen

Die Reichweite einer Quelle

Vier Fragen vor dem Weiterverwenden.

  1. Was wird tatsächlich belegt?Ein Gesetzestext erklärt eine Regel. Eine Umfrage berichtet Antworten. Eine Beratungsseite beschreibt ein Angebot.
  2. Für wen gilt die Aussage?Land, Alter, Beziehungssituation und Auswahl der Befragten begrenzen die Übertragbarkeit.
  3. Auf welchen Zeitpunkt bezieht sie sich?Prüfdatum, Veröffentlichung und Erhebung können auseinanderliegen. Ein erneuter Abruf aktualisiert die Daten nicht.
  4. Was fehlt für meine Frage?Für persönliche Entscheidungen können weitere Informationen und individuelle Beratung nötig sein.

Redaktionelle Transparenz

Quellen ersetzen keine eigene Einordnung.

Weitere Detailquellen stehen in den jeweiligen Beiträgen, etwa zu Beweisfragen oder historischen Rechtsfassungen. Diese Übersicht bündelt zentrale Einstiege.

Kein KI-Einheitsbrei.

Originalquellen und redaktionelle Anregungen werden unterschieden. KI kann bei der Erstellung helfen, ist aber kein fachlicher Beleg. Ein Quellenlink bestätigt nicht automatisch jeden Satz eines Beitrags.

Ehrliche Einordnung, keine Garantien.

Eine Quelle garantiert weder einen Prozessausgang noch Gewissheit über eine Beziehung. Manchmal beantwortet sie die persönliche Frage gar nicht. Diese Grenze gehört zur Information.

Häufige Fragen

Quellen richtig nutzen.

Sind hier alle Quellen von ehebruch.info aufgeführt?

Nein. Diese Seite bündelt zentrale Einstiege. Weitere Detailquellen und die genaue Zuordnung zu einzelnen Aussagen stehen in den jeweiligen Themenbeiträgen.

Rechtsquellen ansehen
Ist eine verlinkte Quelle eine fachliche Prüfung des Beitrags?

Nein. Eine Verlinkung bedeutet weder Zusammenarbeit noch Freigabe oder Prüfung des Beitrags durch den Herausgeber der Quelle.

Zur Transparenz
Sind alle genannten Zahlen aus Österreich?

Nein. Die GeSiD-Studie bezieht sich auf Deutschland und wird ausdrücklich so eingeordnet. Ihre Ergebnisse dürfen nicht als österreichische Fremdgehquote ausgegeben werden.

Studien unterscheiden
Warum wird eine kommerziell beauftragte Umfrage genannt?

Eine solche Umfrage kann eine begrenzte Informationsquelle sein, wenn Auftraggeber, Stichprobe, Zeitraum und Aussagegrenzen offengelegt werden. Sie wird hier nicht mit einer amtlichen Statistik gleichgesetzt.

Zur Einordnung der Daten
Macht ein aktuelles Prüfdatum eine Studie aktuell?

Nein. Ein Prüfdatum beschreibt die Prüfung der Quelle. Für das Alter der Daten ist der Erhebungszeitraum maßgeblich; bei Gesetzen ist auf die relevante Fassung zu achten.

Zeitbezüge unterscheiden
Ersetzen diese Quellen eine individuelle Beratung?

Nein. Gesetzestexte, Studien und allgemeine Informationsangebote kennen Ihren konkreten Sachverhalt nicht. Individuelle Rechts- oder Beziehungsfragen können zusätzliche fachliche Beratung erfordern.

Zum Beratungsangebot

Vom Original zur Einordnung

Lesen Sie die Quelle gemeinsam mit dem passenden Beitrag.

Die Themenbereiche erklären Begriffe, Zusammenhänge und offene Fragen.