Zum rechtlichen Überblick

Ehebruch & Recht

Ehebruch in Österreich.
Was rechtlich zählt.

Ist Ehebruch strafbar? Wann spielt Untreue bei einer Scheidung eine Rolle? Und was kann sie für den Unterhalt bedeuten?

Hier finden Sie einen ersten Überblick und die passenden Ratgeber zu Ihrer Frage.

Schwerpunkt Österreich · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung

Die kurze Antwort

Nicht strafbar – aber nicht ohne mögliche Folgen.

Ehebruch ist in Österreich keine Straftat. Im Scheidungsrecht kann er jedoch als schwere Eheverfehlung relevant sein; ein bestimmtes Urteil oder eine bestimmte Unterhaltsfolge ergibt sich daraus nicht automatisch.

Die passenden Ratgeber

Vier Fragen. Vier klare Einstiege.

Strafbarkeit, Scheidung und Unterhalt sind unterschiedliche Fragen. Diese Übersicht hilft, sie auseinanderzuhalten.

01 · Strafrecht

Ist Ehebruch in Österreich strafbar?

Der frühere Straftatbestand wurde 1997 abgeschafft. Eine Affäre ist deshalb für sich genommen kein Grund für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Ehebruchs. Das sagt noch nichts über mögliche Folgen im Eherecht aus.

Zur Strafbarkeit

02 · Scheidungsrecht

Ist Ehebruch ein Scheidungsgrund?

§ 49 Ehegesetz nennt Ehebruch als schwere Eheverfehlung. Für die rechtliche Beurteilung ist unter anderem entscheidend, ob die Untreue zur tiefen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Zum Scheidungsgrund

03 · Unterhalt

Welche Rolle spielt Untreue beim Unterhalt?

Beim Ehegattenunterhalt können die Verschuldensbeurteilung und wirtschaftliche Verhältnisse relevant werden. Aus einer Affäre allein lässt sich weder ein Anspruch noch dessen Verlust ableiten.

Zu Ehebruch und Unterhalt

04 · Überblick

Welche Folgen kann Ehebruch haben?

Wer eine Trennung erwägt, hat oft mehrere offene Fragen zugleich. Der Überblick ordnet rechtliche Themen und führt zu den Informationen, die für den nächsten Schritt wichtig sein können.

Zu den möglichen Folgen

Die rechtliche Einordnung

Eine Affäre allein erklärt noch keinen Fall.

Persönlicher Vertrauensbruch und juristische Beurteilung sind nicht dasselbe.

Für eine Scheidung aus Verschulden betrachtet das Gericht den Zusammenhang zwischen dem Verhalten und dem Scheitern der Ehe. Die offizielle Information auf oesterreich.gv.at hält fest: Ehebruch ist kein absoluter Scheidungsgrund. Sein Beitrag zur Zerrüttung muss geprüft werden.

Auch das Verhalten beider Ehepartner kann im Verfahren zur Sprache kommen. Pauschale Aussagen wie „Wer fremdgeht, ist immer allein schuld“ werden einer solchen Prüfung nicht gerecht.

Für eine erste Einordnung hilft es, den zeitlichen Verlauf zu ordnen: Was ist bekannt, was wird vermutet, und wie hat sich die Beziehung entwickelt? Welche rechtliche Bedeutung das hat, gehört in eine individuelle Beratung.

Grundlagen: § 49 Ehegesetz und oesterreich.gv.at: Scheidung aus Verschulden.

Unterhalt verstehen

Keine automatische Rechnung.

§ 66 Ehegesetz knüpft den Unterhalt nach einer Scheidung wegen Verschuldens unter anderem daran, wer allein oder überwiegend schuld ist und ob die eigenen Einkünfte des anderen Ehegatten ausreichen. Nicht jede Scheidung und nicht jeder Unterhaltsanspruch folgt jedoch dieser Regel.

Das Ehegesetz kennt außerdem unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsansprüche unabhängig vom Verschulden, etwa im Zusammenhang mit der Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine Aussage wie „Bei Ehebruch gibt es keinen Unterhalt“ ist daher zu pauschal.

Dieser Überblick betrifft den Unterhalt zwischen Ehegatten. Fragen zum Kindesunterhalt sind davon getrennt zu betrachten.

Zum Nachlesen: § 66 Ehegesetz sowie § 68a in der Gesamtfassung des Ehegesetzes.

Wenn es konkret wird

Erst ordnen.
Dann entscheiden.

Diese Vorbereitung kann helfen, offene Fragen gezielt anzusprechen.

  1. Gesicherte Informationen von Vermutungen trennenNotieren Sie, was Sie selbst wissen und welche Fragen offen sind. Ein Verdacht ist noch kein Beweis.
  2. Die eigene Frage benennenGeht es um eine mögliche Scheidung, Unterhalt oder die rechtliche Einordnung eines bestimmten Verhaltens? Je konkreter die Frage, desto gezielter kann die Beratung ausfallen.
  3. Den Umgang mit Beweisen vorher klärenLassen Sie sich beraten, bevor Sie auf fremde Konten oder Geräte zugreifen oder heimliche Aufnahmen erwägen. Welche Unterlagen zulässig und hilfreich sind, lässt sich nicht pauschal beantworten.
  4. Vor verbindlichen Schritten Beratung einholenBei konkreten Entscheidungen, Schriftstücken oder möglichen Fristen sollte der Einzelfall anwaltlich geprüft werden. Ein Ratgeber kann diese Prüfung nicht übernehmen.

Quellen & Transparenz

Recht braucht nachvollziehbare Grundlagen.

Die wichtigsten Aussagen lassen sich direkt in den offiziellen Quellen nachlesen.

Kein KI-Einheitsbrei.

Eine verständliche Erklärung braucht mehr als einen plausiblen Satz. Für diese Übersicht sind die einschlägigen Gesetzesstellen und die offiziellen Erläuterungen direkt verlinkt. Eine persönliche Bewertung Ihres Falls ist damit nicht verbunden.

Ehrliche Einordnung statt Garantien.

Kein Ratgeber kann Ihnen einen bestimmten Verfahrensausgang versprechen. Nicht jede allgemeine Information ist für Ihre Situation relevant. Für konkrete rechtliche Schritte braucht es eine individuelle Einschätzung.

Stand der Quellenprüfung: 01.10.2026. Keine anwaltliche Einzelfallprüfung.

Häufige Rechtsfragen

Was Sie zuerst wissen sollten.

Ist Ehebruch in Österreich eine Straftat?

Nein. Der Straftatbestand Ehebruch wurde in Österreich 1997 abgeschafft. Mögliche Folgen im Scheidungsrecht sind davon zu unterscheiden.

Mehr zur Strafbarkeit
Führt Ehebruch automatisch zur Scheidung aus Verschulden?

Nein. Ehebruch kann eine schwere Eheverfehlung sein. Es muss jedoch unter anderem geprüft werden, ob er zur tiefen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Mehr zum Scheidungsgrund
Verliert man bei Untreue automatisch den Unterhalt?

Nein. Für den Ehegattenunterhalt kommt es auf die anwendbaren gesetzlichen Regeln und den konkreten Fall an. Verschulden, wirtschaftliche Verhältnisse und weitere Umstände können relevant sein.

Mehr zum Unterhalt
Beweist ein Verdacht bereits einen Ehebruch?

Nein. Ein Verdacht ist nicht mit einem nachgewiesenen Sachverhalt gleichzusetzen. Welche Beweise in einem konkreten Verfahren hilfreich und zulässig sind, sollte individuell geklärt werden.

Mehr zu Beweisen
Wo finde ich die österreichische gesetzliche Grundlage?

Für die Scheidung wegen Verschuldens ist insbesondere § 49 Ehegesetz relevant. Unterhaltsregelungen finden sich unter anderem in §§ 66 ff. Ehegesetz. Die offiziellen Quellen sind auf dieser Seite verlinkt.

Zum Quellenverzeichnis
Ersetzt diese Seite eine anwaltliche Beratung?

Nein. Diese Seite bietet allgemeine Informationen für Österreich. Sie beurteilt keinen individuellen Fall und ersetzt keine Beratung zu konkreten Ansprüchen, Beweisen oder Fristen.

Über das Informationsangebot

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