Schutz
Frauenhaus Tirol
Notruf rund um die Uhr (Großraum Innsbruck): +43 512 342112. Frauenhaus Oberland: +43 676 845702222, laut Website Mo bis Fr 9 bis 15 Uhr.
Zur WebsiteScheidung & Beratung · Tirol
Für familienrechtliche Verfahren sind in Tirol die Bezirksgerichte zuständig. Hier finden Sie die Bezirksgerichte laut Justiz mit Verweis auf die zuständigen Gemeinden, Beratungsstellen für Familien, Männer und Frauen sowie Notrufe bei Gewalt.
Schwerpunkt Tirol · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung
Bei akuter Gefahr: Polizei 133. Hilfe bei Gewalt
Das Wichtigste zuerst
Für eine Scheidung ist laut oesterreich.gv.at grundsätzlich das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die Ehepartner zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Jedes Gericht führt auf seiner Seite die Gemeinden seines Sprengels auf; die Links dazu stehen unten. Im Zweifel fragen Sie beim Gericht nach.
Bezirksgerichte in Tirol
Die Justiz führt in Tirol 13 Bezirksgerichte. Bei jedem Gericht finden Sie unten den Link zur offiziellen Liste der Gemeinden seines Sprengels.
Quellen: Gerichte in Tirol (Justiz), Gerichtssuche der Justiz und oesterreich.gv.at: Zuständiges Gericht. Telefonnummern und Parteienverkehr finden Sie beim jeweiligen Gericht.
Beratung in Tirol
Kosten, Termine und Öffnungszeiten erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Stelle.
Seit 01.02.2013 müssen Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen und minderjährige Kinder haben, dem Gericht bescheinigen, dass sie sich über die Bedürfnisse ihrer Kinder haben beraten lassen. Laut Justiz ist die Beratung auch in Gruppen möglich. Die Anerkennung von Beraterinnen und Beratern ist laut Justiz eine unverbindliche Empfehlung; im Zweifel klären Sie vorab mit dem Gericht, ob Ihre Beratungsstelle akzeptiert wird.
Quellen: Justiz: Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung · Bundeskanzleramt · Liste der Berater.
Laut der Datenbank der geförderten Familienberatungsstellen gibt es an diesen Bezirksgerichten Familienberatung vor Ort:
Quelle: familienberatung.gv.at, abgeglichen am 18.10.2026. Für Gerichte, die hier nicht stehen, nennt die Datenbank keine Beratung vor Ort.
Die Datenbank des Bundeskanzleramts führt für Tirol 45 aktive Familienberatungsstellen. Die Stellen mit dem Thema Scheidung und Trennung stehen im Abschnitt Familienberatungsstellen nach Ort.
Mannsbilder Tirol: Burschen- und Männerberatung, Anichstraße 11/1, 6020 Innsbruck, Tel. +43 512 576644, E-Mail beratung@mannsbilder.at. Weitere Standorte laut Website: Wörgl, Lienz, Reutte, Landeck und Kitzbühel. Zur Website
Männer-Krisenhelpline: 0800 400 777 (MännerInfo, laut Land Tirol als Angebot für Männer gelistet).
Familienberatungsstellen
Auswahl aus der Datenbank der geförderten Familienberatungsstellen: Stellen, die das Thema Scheidung und Trennung angeben. Das Thema ist die Selbstangabe der Stellen.
Quelle: familienberatung.gv.at, abgeglichen am 18.10.2026. Telefonnummern und Adressen können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Stellen.
Frauenberatung in Tirol
Auswahl von Beratungsstellen in Tirol laut Land Tirol bzw. Website der Stellen. Termine und Öffnungszeiten erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Stelle.
Schutz
Notruf rund um die Uhr (Großraum Innsbruck): +43 512 342112. Frauenhaus Oberland: +43 676 845702222, laut Website Mo bis Fr 9 bis 15 Uhr.
Zur Website →Gewalt
Maria-Theresien-Straße 42a, 6020 Innsbruck, Tel. +43 512 571313. Sprechtage laut Land Tirol in Kitzbühel und Landeck. Beratung für Menschen, die Gewalt erlebt haben.
Zur Website →Telefon
0800 400 120, täglich 9 bis 19 Uhr (nicht rund um die Uhr).
Zur Website →Quellen: Land Tirol: Hilfs- und Unterstützungsangebote · Land Tirol: Hilfe im Tiroler Oberland · Frauenhaus Tirol. Rufnummern und Adressen können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Stellen. Stand der Recherche: 18.10.2026.
Gewalt in der Familie
Bei akuter Gefahr rufen Sie die Polizei: 133.
Sie müssen keine Scheidung planen, um Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Quellen: Bundesministerium für Inneres: Notrufnummern · Frauenhelpline gegen Gewalt und die oben genannten Stellen. Rufnummern abgeglichen am 18.10.2026.
Häufige Fragen
Grundsätzlich das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Ehepartner zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Jedes Gericht führt die Gemeinden seines Sprengels auf der Justiz-Website auf. Im Zweifel fragen Sie beim Gericht nach.
Zu den BezirksgerichtenBei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern müssen Sie dem Gericht eine Beratung über die Bedürfnisse der Kinder nachweisen. In anderen Fällen ist Beratung ein freiwilliges Angebot.
Zur BeratungIn der Datenbank der geförderten Familienberatungsstellen auf familienberatung.gv.at sind für Tirol 45 aktive Stellen eingetragen. Eine Auswahl mit dem Thema Scheidung und Trennung (30 Stellen) steht auf dieser Seite.
Zu den BeratungsstellenJa, zum Beispiel Mannsbilder Tirol mit Standort in Innsbruck und weiteren Standorten (Wörgl, Lienz, Reutte, Landeck, Kitzbühel).
Zur MännerberatungJa. Beratungsstellen wie Frauen helfen Frauen, Frauen* im Brennpunkt oder die Beratungsstelle des Frauenhauses Tirol in Innsbruck. Eine Auswahl steht auf dieser Seite.
Zur FrauenberatungBei akuter Gefahr rufen Sie die Polizei (133). Rund um die Uhr erreichbar sind außerdem die Frauenhelpline gegen Gewalt (0800 222 555), der Frauenhaus-Notruf Tirol (+43 512 342112) und die Männer-Krisenhelpline (0800 400 777).
Zu den NotrufenIhr nächster Einstieg
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