Darf ich mir diese Information beschaffen?
Ein Verdacht ist keine pauschale Erlaubnis, fremde Konten zu öffnen, Zugangssperren zu umgehen oder heimliche Überwachung einzusetzen. Lassen Sie geplante Schritte vorher rechtlich prüfen.
Dieser Ratgeber enthält keine Anleitung zum Ausspähen oder zur heimlichen Überwachung einer Person.
Darf ich sie weitergeben oder vorlegen?
Dass eine Information vorhanden ist, beantwortet nicht jede Frage ihrer Verwendung. Teilen Sie intime Nachrichten oder Aufnahmen nicht öffentlich, um Druck auszuüben.
Lassen Sie klären, welches Material für das Verfahren benötigt wird und auf welchem Weg es vorgelegt werden soll.
Was gilt bei Tonaufnahmen?
§ 120 StGB erfasst unter anderem das unbefugte Abhören nicht öffentlicher, nicht für die eigene Kenntnis bestimmter Äußerungen. Auch das Zugänglichmachen oder Veröffentlichen bestimmter Tonaufnahmen ohne Einverständnis kann strafrechtlich relevant sein.
Die Norm ist keine pauschale Aussage, dass jede Aufnahme strafbar oder jede andere Aufnahme erlaubt wäre. Lassen Sie Aufnahme und geplante Verwendung gesondert prüfen.
Grundlage: RIS: § 120 StGB – Tonaufnahmen und Abhörgeräte.
Wie bewertet das Gericht das Material?
Nach § 272 ZPO beurteilt das Gericht grundsätzlich unter Berücksichtigung der gesamten Verhandlung und Beweisführung, welche Tatsachen es für wahr hält.
Rechtmäßige Beschaffung bedeutet deshalb nicht automatisch hohen Beweiswert. Umgekehrt lässt sich aus einer zweifelhaften Beschaffung hier keine pauschale Aussage zur Verwertbarkeit ableiten.
Grundlage: RIS: § 272 ZPO – freie Beweiswürdigung.