Pflichtberatung bei einvernehmlicher Scheidung mit Kindern
Seit 01.02.2013 müssen Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen und minderjährige Kinder haben, dem Gericht bescheinigen, dass sie sich über die Bedürfnisse ihrer Kinder haben beraten lassen. Laut Justiz ist die Beratung auch in Gruppen möglich. Die Anerkennung von Beraterinnen und Beratern ist laut Justiz eine unverbindliche Empfehlung; im Zweifel klären Sie vorab mit dem Gericht, ob Ihre Beratungsstelle akzeptiert wird.
Quellen: Justiz: Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung · Bundeskanzleramt · Liste der Berater.
Familienberatung am Gericht
Laut der Datenbank der geförderten Familienberatungsstellen gibt es an diesen Bezirksgerichten Familienberatung vor Ort:
- Familienberatung am Bezirksgericht Salzburg
Rudolfsplatz 3 Verhandlungssaal Erdgeschoß, 5020 Salzburg, Tel. +43 662 80476700
- Familienberatung am Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee
Amanda-Hübsch-Straße 1, 5201 Seekirchen/Wallersee, Tel. +43 662 8047 6700
- Familienberatung am Bezirksgericht Hallein
Schwarzstraße 4 1. Halbstock, Zimmer 233, 5400 Hallein, Tel. +43 662 80476700
- Familienberatung am Bezirksgericht Tamsweg
Gartengasse 1 EG, Besprechungszimmer, 5580 Tamsweg, Tel. +43 662 8047 6700
- Familienberatung am Bezirksgericht St. Johann
Eurofunk-Straße 2 Zimmer 28, 5600 St.Johann/Pongau, Tel. +43 662 80476700
- Familienberatung am Bezirksgericht Zell am See
Mozartstraße 2 EG, Zimmer 001, 5700 Zell/See, Tel. +43 662 8047 6710
Quelle: familienberatung.gv.at, abgeglichen am 18.10.2026. Für Gerichte, die hier nicht stehen, nennt die Datenbank keine Beratung vor Ort.
Familien- und Paarberatung
Die Datenbank des Bundeskanzleramts führt für Salzburg 37 aktive Familienberatungsstellen. Die Stellen mit dem Thema Scheidung und Trennung stehen im Abschnitt Familienberatungsstellen nach Ort.
Beratung für Männer
Männerwelten (Jugend am Werk): Bergstraße 22, 5020 Salzburg, Tel. 0662 88 34 64, E-Mail office@maennerwelten.at; weitere Standorte laut Website in Zell am See (Sonnengarten 1b) und Mittersill (Lendstraße 14a). Laut Website bietet die Stelle auch die Beratung vor einvernehmlicher Scheidung mit minderjährigen Kindern an, mit Bestätigung für das Gericht. Zur Website
Männerbüro Salzburg: Kapitelplatz 6, 5020 Salzburg, Tel. 0662 8047 7552, E-Mail post@maennerbuero-salzburg.at; weitere Standorte laut Website in Hallein (Sikorastraße 20) und St. Johann im Pongau (Kirchengasse 2). Zur Website
Kinder und Jugendliche
- Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg (kija): Tel. +43 5 7599 729, E-Mail kija@salzburg.gv.at. Laut eigener Website ist ein Adresswechsel angekündigt; die aktuelle Adresse finden Sie auf der Website. Rat für junge Leute: kids-line 0800 234 123 (täglich 13 bis 21 Uhr). Zur Website
- Notrufdienst für Kinder und Jugendliche: 147.