Zur Antwort auf die Strafbarkeit

Recht in Österreich

Ist Ehebruch
in Österreich
strafbar?

Nein. Ehebruch ist in Österreich keine Straftat. Rechtlich bedeutungslos ist er deshalb nicht: Bei einer Scheidung kann Untreue weiterhin eine Rolle spielen.

Quellenstand: 01.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung

Die kurze Antwort

Keine Strafe allein wegen Ehebruchs.

Die Strafbarkeit des Ehebruchs wurde in Österreich 1997 abgeschafft. Wer heute eine Ehe bricht, wird dafür allein nicht strafrechtlich bestraft. Davon zu unterscheiden sind mögliche Folgen im Scheidungsrecht.

Zwei unterschiedliche Fragen

Nicht strafbar heißt nicht folgenlos.

Strafrecht: keine Bestrafung wegen Ehebruchs

Der frühere Straftatbestand besteht nicht mehr. Allein für das Fremdgehen droht daher keine Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Ehebruchs.

Diese Aussage betrifft Ehebruch als solchen. Ob daneben ein anderes Verhalten einen eigenständigen Straftatbestand erfüllt, wäre gesondert zu beurteilen.

Eherecht: der Einzelfall zählt

§ 49 Ehegesetz nennt Ehebruch als Beispiel einer schweren Eheverfehlung. Seine Bedeutung für eine Scheidung hängt insbesondere vom Zusammenhang mit der tiefen Zerrüttung der Ehe ab.

Eine Eheverfehlung ist kein strafrechtliches Urteil. Auch ein Verschuldensausspruch im Scheidungsverfahren ist keine strafrechtliche Verurteilung.

Grundlagen: OGH 4 Ob 82/18i zur Abschaffung der Strafbarkeit und § 49 Ehegesetz.

Historische Einordnung

Warum alte Texte noch von einer Strafe sprechen.

In der früheren Fassung des österreichischen Strafgesetzbuchs regelte § 194 den Ehebruch. Diese Bestimmung galt bis zum 28.02.1997. Seit dem 01.03.1997 ist Ehebruch nicht mehr strafbar.

Wer im Internet einen alten Gesetzestext oder eine ältere Entscheidung findet, muss deshalb auf den zeitlichen Geltungsbereich achten. Eine historische Fassung ist kein Nachweis für die heutige Strafbarkeit.

Auch die Paragraphennummer allein reicht nicht: Der heutige § 194 StGB betrifft ein anderes Thema, die verbotene Adoptionsvermittlung.

Nachlesen: frühere Fassung des § 194 StGB – außer Kraft und heutige Fassung mit Versionsübersicht.

Mögliche Scheidungsfolgen

Welche Bedeutung bleibt im Eherecht?

Bei einer Scheidung aus Verschulden wird geprüft, ob eine schwere Eheverfehlung zur tiefen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. Ehebruch ist kein automatischer beziehungsweise absoluter Scheidungsgrund.

Die offizielle Erläuterung auf oesterreich.gv.at unterscheidet damit klar zwischen dem Verhalten und seiner Bedeutung für das Scheitern der Ehe. Ein bestimmter Verfahrensausgang lässt sich aus einer Affäre allein nicht ableiten.

Fragen zu Unterhalt, Kosten oder weiteren Ansprüchen sind damit noch nicht beantwortet. Diese Seite klärt die Strafbarkeit; konkrete Folgen sollten gesondert geprüft werden.

Quelle: oesterreich.gv.at: Streitige Scheidung aus Verschulden.

Häufiges Missverständnis

Eine Anzeige macht Ehebruch nicht zur Straftat.

Eine Strafanzeige allein wegen Ehebruchs schafft keine Grundlage für eine Bestrafung, weil der entsprechende Straftatbestand abgeschafft wurde.

Wenn es Ihnen um eine Scheidung oder deren Folgen geht, ist daher die zivilrechtliche Einordnung entscheidend. Klären Sie dafür, welche Frage Sie beantworten möchten und welche Informationen dafür tatsächlich relevant sind.

Bei einem Verdacht ist außerdem zwischen Vermutungen und gesicherten Tatsachen zu unterscheiden. Welche Nachweise in einem konkreten Verfahren hilfreich und zulässig sind, sollte vorab rechtlich geklärt werden.

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Kein KI-Einheitsbrei.

Die Antwort stützt sich auf österreichische Rechtsquellen. Frühere Fassungen sind als historisch gekennzeichnet; Strafbarkeit und Scheidungsfolgen werden getrennt erklärt.

Ehrliche Einordnung, keine Garantien.

Die fehlende Strafbarkeit ist kein Versprechen über den Ausgang einer Scheidung. Nicht jede allgemeine Information ist für Ihren Fall relevant; konkrete Ansprüche brauchen eine individuelle Prüfung.

Quellenstand: 01.10.2026. Keine anwaltliche Einzelfallprüfung.

Häufige Fragen

Ehebruch und Strafbarkeit kurz erklärt.

Ist Ehebruch in Österreich strafbar?

Nein. Ehebruch ist in Österreich keine Straftat. Die frühere Strafbestimmung wurde 1997 aufgehoben. Mögliche Folgen im Scheidungsrecht sind davon zu unterscheiden.

Strafrecht und Eherecht unterscheiden
Seit wann ist Ehebruch nicht mehr strafbar?

Die frühere Ehebruch-Bestimmung des § 194 StGB galt bis zum 28.02.1997. Seit dem 01.03.1997 ist Ehebruch in Österreich nicht mehr strafbar.

Zur früheren Rechtslage
Droht wegen einer Affäre eine Geld- oder Freiheitsstrafe?

Allein wegen Ehebruchs droht in Österreich keine Geld- oder Freiheitsstrafe. Andere, eigenständige Handlungen wären gegebenenfalls gesondert rechtlich zu beurteilen.

Zur kurzen Antwort
Kann eine Strafanzeige wegen Ehebruchs zu einer Bestrafung führen?

Allein der Ehebruch begründet heute keinen Straftatbestand. Eine Anzeige ändert daran nichts. Zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung sind gesondert zu prüfen.

Zum Rechtsüberblick
Kann Ehebruch trotzdem bei einer Scheidung relevant sein?

Ja. § 49 Ehegesetz nennt Ehebruch als schwere Eheverfehlung. Für eine Scheidung aus Verschulden ist insbesondere zu prüfen, ob er zur tiefen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Zum Scheidungsgrund
Warum finde ich im Internet noch § 194 StGB zum Ehebruch?

Historische Gesetzesfassungen bleiben abrufbar. Der frühere § 194 StGB zum Ehebruch gilt nicht mehr; der heutige Paragraph betrifft die verbotene Adoptionsvermittlung. Achten Sie auf Fassungsdatum und Geltungszeitraum.

Zu den offiziellen Quellen

Der nächste Schritt

Geht es Ihnen um eine mögliche Scheidung?

Lesen Sie weiter, welche Rolle Ehebruch im Scheidungsrecht spielen kann und welche Fragen individuell zu beurteilen sind.