Zum Überblick über Ehebruch in Österreich

Orientierung für Österreich

Ehebruch in Österreich.
Was gilt – und was jetzt wichtig ist.

Eine Affäre wirft unterschiedliche Fragen auf: zur Ehe, zu einer möglichen Trennung und zur gemeinsamen Zukunft. Dieser Überblick hilft Ihnen, den passenden Einstieg zu finden.

Österreichischer Rechtsrahmen · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung

Die kurze Antwort

Nicht strafbar, aber im Eherecht relevant.

Ehebruch ist in Österreich kein eigener Straftatbestand mehr. Er kann jedoch bei einer Scheidung aus Verschulden eine Rolle spielen; entscheidend sind die Umstände und sein Beitrag zur Zerrüttung der Ehe.

Quellen: RIS – historischer § 194 StGB (aufgehoben) · oesterreich.gv.at – Scheidung aus Verschulden.

Zuerst die Begriffe

Was ist mit Ehebruch gemeint?

Dieser Ratgeber behandelt außereheliche sexuelle Beziehungen und ihre mögliche Bedeutung für eine bestehende Ehe. Für Fragen zu persönlichen Grenzen wird häufig der weiter gefasste Begriff Untreue verwendet.

Ob Sie eine Nachricht, einen Kuss oder eine heimliche Beziehung als Vertrauensbruch erleben, ist von der rechtlichen Bewertung zu unterscheiden. Eine allgemeine Bezeichnung ersetzt keine genaue Beschreibung dessen, was passiert ist.

Rechtslage in Österreich

Zwei Rechtsfragen, zwei unterschiedliche Antworten.

Keine Strafe allein wegen Ehebruchs

Der frühere Straftatbestand des Ehebruchs wurde aufgehoben. Aus einer Affäre allein folgt daher keine strafrechtliche Bestrafung wegen Ehebruchs.

Die Aussage betrifft den Ehebruch selbst. Andere Handlungen müssen gesondert beurteilt werden.

Mehr zur Strafbarkeit →

Quellen: RIS – historischer § 194 StGB (aufgehoben).

Trennung und ihre Folgen

Eine Affäre legt den Ausgang nicht fest.

Unterhalt gesondert prüfen

Aus dem Vorwurf eines Ehebruchs lässt sich weder ein bestimmter Unterhaltsbetrag noch ein automatischer Verlust jedes Anspruchs ableiten. Vereinbarungen, Verschuldensausspruch und die jeweilige gesetzliche Anspruchsgrundlage sind zu unterscheiden.

Das offizielle Informationsportal beschreibt auch verschuldensunabhängige Ansprüche, etwa im Zusammenhang mit Kinderbetreuung, sowie mögliche Einschränkungen.

Ehebruch und Unterhalt →

Quellen: oesterreich.gv.at – Unterhaltsansprüche nach der Scheidung.

Alltagsfragen mitdenken

Wenn eine Trennung konkret wird, stellen sich auch Fragen zu Wohnung, finanziellen Verpflichtungen und gegebenenfalls gemeinsamen Kindern. Schreiben Sie auf, was kurzfristig geregelt werden muss und was vor einer Vereinbarung rechtlich geprüft werden sollte.

Eine allgemeine Internetseite kann diese Prüfung vorbereiten, aber keine passende Vereinbarung für Ihren Einzelfall bestimmen.

Mögliche Folgen im Überblick →

Praktische Orientierung

Welche Frage steht für Sie gerade an?

  1. Bekanntes und Vermutetes auseinanderhalten.

    Notieren Sie für sich, was Sie selbst wissen, was Ihnen erzählt wurde und was offen ist. Ein Verdacht ist noch keine gesicherte Feststellung.

  2. Das eigene Anliegen klären.

    Geht es zunächst um ein Gespräch, um Abstand oder bereits um eine Trennung? Der nächste hilfreiche Schritt hängt davon ab.

  3. Rechtliche Fragen gezielt vorbereiten.

    Wenn eine Scheidung erwogen wird, sammeln Sie Ihre Fragen zu Verfahren, Unterhalt und Vereinbarungen für eine individuelle Beratung. Lassen Sie auch klären, welche Unterlagen rechtmäßig verwendet werden können.

  4. Unterstützung passend auswählen.

    Für Beziehungskonflikte kann eine Beratungsstelle ein Einstieg sein. Für konkrete Ansprüche und Verfahrensfragen ist eine individuelle Rechtsberatung sinnvoll.

Passende Ratgeber

Von der Übersicht zur konkreten Frage.

Quellen & Transparenz

Österreichische Grundlagen, nachvollziehbar verlinkt.

Kein KI-Einheitsbrei.

Strafbarkeit, eheliche Pflichten und Scheidungsfolgen sind unterschiedliche Fragen. Die rechtlichen Aussagen verweisen auf österreichische Gesetze und amtliche Informationen.

Ehrliche Einordnung, keine Garantien.

Dieser Überblick sagt Ihnen nicht, wie Ihre Beziehung oder ein Verfahren ausgehen wird. Sie brauchen auch nicht jeden Ratgeber zugleich: Beginnen Sie mit der Frage, die in Ihrer Situation tatsächlich offen ist.

Quellenstand: 01.10.2026. Der historische § 194 StGB ist ausdrücklich als aufgehobene Fassung verlinkt. Er dokumentiert die frühere Strafbarkeit und ihr Ende, nicht das heute geltende Strafrecht.

Häufige Fragen

Ehebruch in Österreich: kurz beantwortet.

Ist Ehebruch in Österreich strafbar?

Ehebruch selbst ist in Österreich kein eigener Straftatbestand mehr. Mögliche Folgen im Eherecht sind davon zu unterscheiden.

Mehr zur Strafbarkeit
Kann Ehebruch ein Scheidungsgrund sein?

Ja, Ehebruch kann bei einer Scheidung aus Verschulden relevant sein. Er führt aber nicht automatisch zu einem bestimmten Urteil; sein Beitrag zur Zerrüttung der Ehe ist zu prüfen.

Zum Scheidungsgrund
Ist nach einer Affäre eine einvernehmliche Scheidung möglich?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die seit mindestens einem halben Jahr aufgehobene eheliche Lebensgemeinschaft sowie Einigkeit über Scheidung und Folgen.

Scheidungswege ansehen
Verliert man wegen Ehebruchs automatisch jeden Unterhaltsanspruch?

Nein, eine solche pauschale Aussage ist nicht richtig. Die konkrete Anspruchsgrundlage, Vereinbarungen und gegebenenfalls der Verschuldensausspruch müssen geprüft werden.

Unterhalt einordnen
Beweisen auffällige Verhaltensänderungen einen Ehebruch?

Einzelne Beobachtungen oder Vermutungen reichen nicht aus, um sicher auf Ehebruch zu schließen. Trennen Sie bekannte Tatsachen von Ihrer Interpretation.

Anzeichen einordnen
Wo finde ich weitere Orientierung?

Für die rechtlichen Fragen bietet der Rechtsüberblick passende Einstiege. Bei persönlichen Beziehungskonflikten können Familienberatungsstellen unterstützen; konkrete rechtliche Ansprüche benötigen eine individuelle Prüfung.

Zum Rechtsüberblick

Ihr nächster Schritt

Die passende Frage vertiefen.

Geht es um mögliche Ansprüche oder um den Umgang miteinander? Wählen Sie den Einstieg, der Ihnen gerade weiterhilft.