Scheidung aus Verschulden
Ehebruch ist kein absoluter Scheidungsgrund. Es ist zu prüfen, ob er zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. Der Ablauf der Beziehung und weitere Umstände sind deshalb wesentlich.
Quellen: oesterreich.gv.at – Scheidung aus Verschulden.
Einvernehmliche Scheidung
Auch nach einer Affäre kann eine einvernehmliche Scheidung infrage kommen. Dafür müssen unter anderem die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben und beide über Scheidung und Folgen einig sein. Getrennte Wohnungen sind dafür nicht zwingend erforderlich.
Scheidung & Trennung im Überblick →Quellen: oesterreich.gv.at – einvernehmliche Scheidung.
Unterhalt gesondert prüfen
Aus dem Vorwurf eines Ehebruchs lässt sich weder ein bestimmter Unterhaltsbetrag noch ein automatischer Verlust jedes Anspruchs ableiten. Vereinbarungen, Verschuldensausspruch und die jeweilige gesetzliche Anspruchsgrundlage sind zu unterscheiden.
Das offizielle Informationsportal beschreibt auch verschuldensunabhängige Ansprüche, etwa im Zusammenhang mit Kinderbetreuung, sowie mögliche Einschränkungen.
Ehebruch und Unterhalt →Quellen: oesterreich.gv.at – Unterhaltsansprüche nach der Scheidung.
Alltagsfragen mitdenken
Wenn eine Trennung konkret wird, stellen sich auch Fragen zu Wohnung, finanziellen Verpflichtungen und gegebenenfalls gemeinsamen Kindern. Schreiben Sie auf, was kurzfristig geregelt werden muss und was vor einer Vereinbarung rechtlich geprüft werden sollte.
Eine allgemeine Internetseite kann diese Prüfung vorbereiten, aber keine passende Vereinbarung für Ihren Einzelfall bestimmen.
Mögliche Folgen im Überblick →