Zum Überblick über Trennung und Scheidung

Scheidung & Trennung

Wenn aus einem Wir
zwei Wege werden.

Scheidung und Trennung in Österreich: Was jetzt zu klären ist, welche Wege es gibt und welche Rolle Untreue dabei spielen kann.

Ein erster Überblick zu Verfahren, offenen Fragen und den nächsten Schritten – ohne vorschnelle Antworten.

Schwerpunkt Österreich · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung

Das Wichtigste zuerst

Trennung ist noch keine Scheidung.

Eine persönliche oder räumliche Trennung beendet die Ehe nicht. In Österreich kann eine Scheidung einvernehmlich oder in einem streitigen Verfahren erfolgen; welcher Weg möglich ist, hängt von den Voraussetzungen und der Einigung der Ehepartner ab.

Scheidung in Österreich

Welche Wege gibt es?

Die folgenden Einstiege erklären den grundlegenden Unterschied. Die Voraussetzungen müssen im konkreten Fall vorliegen.

Gemeinsamer Antrag

Einvernehmliche Scheidung

Beide wollen die Scheidung und einigen sich über ihre Folgen. § 55a Ehegesetz setzt unter anderem voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und beide die Ehe als unheilbar zerrüttet ansehen.

Das bedeutet nicht zwingend zwei getrennte Wohnsitze. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse.

Grundlage: § 55a Ehegesetz. Offizielle Informationen zum Verfahren.

Entscheidung im Verfahren

Streitige Scheidung

Fehlt eine Einigung, kann eine Scheidungsklage in Betracht kommen. Das Gesetz kennt unterschiedliche Scheidungsgründe; eine Scheidung aus Verschulden ist einer davon.

Ein streitiges Scheidungsverfahren regelt nicht automatisch sämtliche Folgethemen. Unterhalt, Vermögensaufteilung und Fragen zu Kindern können gesondert zu klären sein.

Streitige Scheidung verstehen

Trennung nach Untreue

Ein Vertrauensbruch.
Mehrere offene Fragen.

Ob Sie sich trennen möchten und wie eine Scheidung rechtlich einzuordnen ist, sind unterschiedliche Entscheidungen.

Ehebruch kann bei einer Scheidung aus Verschulden eine Rolle spielen. Er führt aber nicht automatisch zu einem bestimmten Urteil. Nach der offiziellen Erläuterung ist unter anderem zu prüfen, ob er zur tiefen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Für die persönliche Entscheidung gibt es keine allgemeingültige Frist und keine Verpflichtung zu verzeihen. Bei konkreten rechtlichen Fragen können hingegen Fristen relevant sein. Lassen Sie diese bei Bedarf frühzeitig individuell prüfen.

Hilfreich kann sein, zunächst zwei Listen zu führen: Was beschäftigt Sie persönlich – und was müssen Sie rechtlich klären? So geraten Verletzung, Vermutung und gesicherte Information weniger leicht durcheinander.

Rechtliche Einordnung: oesterreich.gv.at: Scheidung aus Verschulden.

Weiterführende Ratgeber

Bei welcher Frage stehen Sie?

01 · Rechtliche Einordnung

Ehebruch und Scheidung

Welche Bedeutung Untreue im Zusammenhang mit einer Scheidung haben kann – und warum der Verlauf der Ehe wichtig ist.

Den Zusammenhang verstehen

02 · Das Verfahren

Wenn keine Einigung gelingt

Ein Überblick über die streitige Scheidung und darüber, welche Fragen über die Auflösung der Ehe hinaus offenbleiben können.

Zum Scheidungsverfahren

03 · Fakten und Nachweise

Welche Beweise sind relevant?

Warum ein Verdacht noch kein Nachweis ist und der Umgang mit Unterlagen oder Aufnahmen vorab geklärt werden sollte.

Beweise richtig einordnen

04 · Persönliche Orientierung

Trennung nach Untreue

Abstand, offene Gespräche und eigene Grenzen: Anregungen für die persönliche Orientierung nach einem Vertrauensbruch.

Zu den persönlichen Schritten

Die Folgen mitdenken

Es geht um mehr als den Scheidungstermin.

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen die erforderlichen Folgeregelungen geklärt sein. Die folgenden Bereiche helfen bei der Vorbereitung.

Kinder und Alltag

Bei gemeinsamen Kindern geht es insbesondere um Betreuung beziehungsweise Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt. Die Bedürfnisse der Kinder sollten dabei eigenständig betrachtet werden.

Haben Sie minderjährige Kinder, ist vor einer einvernehmlichen Scheidung eine Beratung über deren besondere Bedürfnisse nachzuweisen.

Unterhalt

Unterhalt zwischen Ehegatten und Kindesunterhalt sind unterschiedliche Themen. Welche Ansprüche bestehen, lässt sich nicht allein aus einer Affäre oder der Entscheidung zur Trennung ableiten.

Ehebruch und Unterhalt

Wohnung, Vermögen und Schulden

Wer bleibt wo? Welche gemeinsamen Verpflichtungen bestehen? Sammeln Sie zunächst die relevanten Informationen und lassen Sie klären, welche Vereinbarungen erforderlich sind.

Ein Auszug oder eine Änderung bei gemeinsamen Zahlungen sollte nicht pauschal aus einer Checkliste abgeleitet werden.

Vereinbarungen und Unterlagen

Eine Einigung sollte auch in ihren längerfristigen Folgen verstanden werden. Lassen Sie unklare Regelungen prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Welche Unterlagen das Gericht benötigt, erfahren Sie in der offiziellen Verfahrensbeschreibung.

Zu Folgeregelungen, Elternberatung und Unterlagen: Einvernehmliche Scheidung auf oesterreich.gv.at. Dies ist eine Orientierung, keine vollständige individuelle Checkliste.

Vorbereitung

Den nächsten Schritt überschaubar machen.

Sie müssen nicht jede Frage gleichzeitig lösen. Ein geordneter Überblick kann das Beratungsgespräch erleichtern.

  1. Die Ausgangslage festhaltenIst die Trennung bereits entschieden? Besteht Einigkeit über eine Scheidung? Notieren Sie offene Punkte, ohne Vermutungen als Tatsachen festzuhalten.
  2. Eigene Fragen und Unterlagen ordnenStellen Sie rechtmäßig verfügbare Unterlagen und Informationen zu Einkommen, Wohnen, gemeinsamen Verpflichtungen und Kindern zusammen.
  3. Rechtliche Beratung gezielt vorbereitenKlären Sie, welcher Verfahrensweg in Betracht kommt und welche Folgen oder Fristen Sie beachten müssen. Auch eine einvernehmliche Lösung sollte verstanden sein.
  4. Persönliche Unterstützung mitdenkenEine vertraute Person oder professionelle Beratung kann bei der persönlichen Orientierung helfen. Rechtliche Beratung und emotionale Unterstützung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Quellen & Transparenz

Orientierung mit nachvollziehbaren Grundlagen.

Kein KI-Einheitsbrei.

Österreichische Voraussetzungen statt pauschaler Trennungstipps: Die rechtlichen Angaben dieser Übersicht verweisen auf das Ehegesetz und die offiziellen Verfahrensinformationen.

Ehrliche Einordnung, keine Garantien.

Kein Versprechen für einen bestimmten Ausgang, keine pauschale Empfehlung zur Trennung. Nicht jeder allgemeine Rat passt zu Ihrer Situation. Für konkrete Entscheidungen zählt der Einzelfall.

Quellen abgeglichen am 01.10.2026. Allgemeine Information ohne individuelle rechtliche oder psychologische Beurteilung.

Häufige Fragen

Scheidung und Trennung kurz erklärt.

Sind Trennung und Scheidung dasselbe?

Nein. Eine persönliche oder räumliche Trennung löst die Ehe nicht auf. Eine Scheidung erfolgt in Österreich durch das Gericht.

Zum Rechtsüberblick
Wann ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?

Unter anderem muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben sein. Beide müssen die unheilbare Zerrüttung zugestehen und sich über die Scheidung sowie die erforderlichen Folgeregelungen einigen.

Zu den Scheidungswegen
Müssen wir dafür in getrennten Wohnungen leben?

Nicht zwingend. Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ist nicht automatisch mit getrennten Wohnsitzen gleichzusetzen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt von den tatsächlichen Umständen ab.

Voraussetzungen einordnen
Was passiert, wenn wir uns nicht einigen können?

Dann kann eine streitige Scheidung in Betracht kommen, sofern ein gesetzlicher Scheidungsgrund vorliegt. Welcher Weg möglich ist und welche weiteren Fragen gesondert zu regeln sind, sollte individuell geklärt werden.

Zur streitigen Scheidung
Führt Untreue automatisch zu einer Scheidung aus Verschulden?

Nein. Ehebruch kann eine schwere Eheverfehlung sein. Für eine Scheidung aus Verschulden ist insbesondere sein Beitrag zur tiefen Zerrüttung der Ehe zu prüfen.

Zu Ehebruch und Scheidung
Brauchen wir vor einer einvernehmlichen Scheidung eine Elternberatung?

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, müssen Sie eine Beratung über deren besondere Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Scheidung nachweisen. Die offizielle Verfahrensinformation erläutert diese Voraussetzung.

Zu Kindern und Folgeregelungen

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