Bei Obsorge und persönlichen Kontakten ist das Kindeswohl der leitende Maßstab. § 138 ABGB nennt unter anderem Versorgung, Schutz, verlässliche Beziehungen und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten.
Daraus folgt für diesen Überblick: Eine Affäre allein beantwortet keine Obsorgefrage. Entscheidend ist, welche Auswirkungen die konkrete Situation auf das Kind hat. Eine Verletzung innerhalb der Paarbeziehung darf nicht mit einer fertigen Beurteilung der Elternrolle gleichgesetzt werden.
Als praktische Orientierung: Klären Sie Betreuung und Alltag möglichst konkret. Machen Sie Kinder nicht zu Boten für Vorwürfe und verlangen Sie von ihnen keine Entscheidung für eine Seite.
Grundlage: RIS: § 138 ABGB – Kindeswohl.
Bei Konflikten über Obsorge, Kontakte oder Kindesunterhalt ist eine eigene fachliche bzw. rechtliche Klärung sinnvoll. Diese Seite legt dafür keine individuelle Regelung fest.