Zur Orientierung bei Trennung nach Untreue

Wenn die gemeinsame Zukunft offen ist

Trennung nach Untreue.
Entscheiden. Klären. Weitergehen.

Vielleicht überlegen Sie noch, ob Sie bleiben möchten. Vielleicht steht Ihre Entscheidung bereits fest. In beiden Fällen hilft es, persönliche Fragen und praktische Schritte auseinanderzuhalten.

Hier finden Sie Orientierung für Gespräche, Wohnen, Finanzen und gemeinsame Kinder – mit österreichischen Rechts- und Beratungsquellen.

Allgemeine Orientierung · Keine individuelle Paar- oder Rechtsberatung

Das Wichtigste zuerst

Sie müssen weder bleiben noch sofort gehen.

Ob Sie sich nach Untreue trennen möchten, ist Ihre persönliche Entscheidung. Wenn eine Trennung konkret wird, sollten Sie den Alltag, gemeinsame Verpflichtungen und gegebenenfalls rechtliche Fragen geordnet klären. Eine persönliche Trennung beendet eine Ehe nicht automatisch.

Dieser Ratgeber gibt keinen festen Zeitplan und keine Entscheidung für alle vor. Rechtliche Fristen können unabhängig davon zu beachten sein.

Bei der eigenen Frage beginnen

Was möchten Sie noch prüfen – und was steht fest?

Wenn Sie noch unentschieden sind

Fragen Sie sich: Möchte ich eine Fortsetzung selbst prüfen? Welche Veränderungen wären dafür notwendig? Welche Grenze möchte ich nicht erneut überschritten sehen?

Die Antworten sind kein Punktetest. Sie dürfen auch feststellen, dass Sie zunächst Abstand oder Unterstützung brauchen.

Verzeihen und Zusammenbleiben unterscheiden →

Wenn Sie sich trennen möchten

Sie müssen Ihre persönliche Entscheidung nicht erst durch ein Versprechen rechtfertigen, dass danach alles leichter wird. Überlegen Sie, was Sie mitteilen möchten und was Sie für die Umsetzung klären müssen.

Wenn Sie verheiratet sind, sind die Voraussetzungen und Folgen einer Scheidung eine gesonderte rechtliche Frage.

Wenn Sie zunächst Abstand möchten

Was bedeutet Abstand konkret: weniger Kontakt, getrennte Tagesabläufe oder vorübergehend getrenntes Wohnen? Besprechen Sie, soweit möglich, was damit gemeint ist und wann Sie weiterreden möchten.

Eine Pause ist nicht automatisch ein Versprechen, die Beziehung fortzusetzen. Rechtliche Fragen zum Auszug gehören zusätzlich geprüft.

Wenn die andere Person sich trennt

Sie können Ihre Sicht ausdrücken und Fragen stellen. Die Bereitschaft zu Verzeihen oder zur Fortsetzung lässt sich aber nicht einfordern.

Konzentrieren Sie sich bei den nächsten Absprachen darauf, was organisatorisch geklärt werden muss und welche Unterstützung Sie selbst benötigen.

Das Gespräch vorbereiten

Eine klare Aussage. Überschaubare nächste Schritte.

Eine mögliche Formulierung ist: „Ich möchte die Beziehung nicht fortsetzen. Über die organisatorischen Fragen möchte ich in Ruhe sprechen.“ Wenn Sie noch unentschieden sind, sagen Sie auch das: „Ich möchte zunächst Abstand, ohne heute eine endgültige Zusage zu machen.“

Trennen Sie die Frage nach dem weiteren Zusammenleben von einer erneuten Diskussion über jedes Detail der Affäre. Legen Sie fest, was heute geklärt werden soll und welche Fragen einen eigenen Termin brauchen.

Wählen Sie eine Situation, in der Sie das Gespräch unterbrechen können. Bei Drohungen oder Gewalt steht Ihre Sicherheit vor einer gemeinsamen Aussprache; suchen Sie zunächst Schutz und geeignete Unterstützung.

Die Formulierungen sind redaktionelle Anregungen, keine Garantie für ein bestimmtes Gesprächsergebnis.

Praktische Orientierung

Vier Bereiche für die erste Übersicht.

Wohnen und Erreichbarkeit

Welche Wohnlösung ist kurzfristig möglich? Wie erreichen Sie einander für notwendige Absprachen? Klären Sie Miet-, Eigentums- und eheliche Fragen, bevor Sie verbindliche Schritte setzen.

Bei einer Ehe kann ein einseitiger Auszug rechtlich relevant sein. Bei unzumutbarem Zusammenleben, insbesondere körperlicher Bedrohung, gibt es Möglichkeiten getrennter Wohnungnahme. Lassen Sie Ihre Situation prüfen; eine Gefährdung sollten Sie nicht wegen einer ausstehenden Beratung hinnehmen.

Quelle: oesterreich.gv.at: Pflichten in der Ehe und getrenntes Wohnen.

Laufende Ausgaben

Erstellen Sie eine Übersicht über Miete, Kredite, Versicherungen und weitere regelmäßige Zahlungen. Notieren Sie, welche Verträge und bisherigen Absprachen bestehen.

Leiten Sie daraus noch keine neue Zahlungsverpflichtung oder einen Verzicht ab. Lassen Sie offene Ansprüche und notwendige Änderungen prüfen.

Unterlagen und offene Fragen

Ordnen Sie Ihre rechtmäßig vorhandenen Unterlagen. Für eine Beratung können eine zeitliche Übersicht und eine Liste der Fragen hilfreicher sein als viele ungeordnete Nachrichten.

Verändern Sie keine Originale und greifen Sie nicht unbefugt auf fremde Geräte oder Konten zu.

Beweisfragen einordnen →

Vorläufige Absprachen

Halten Sie fest, welche organisatorischen Punkte bereits geklärt sind und welche noch offenbleiben. Unterscheiden Sie eine Gesprächsnotiz von einer verbindlichen Vereinbarung.

Prüfen Sie die rechtliche Bedeutung, bevor Sie etwas unterschreiben oder Ansprüche aufgeben.

Wenn Kinder betroffen sind

Die Paarfrage und die Elternaufgaben trennen.

Für Obsorge und persönliche Kontakte ist das Kindeswohl der leitende Maßstab. § 138 ABGB nennt unter anderem Versorgung, Schutz, verlässliche Beziehungen und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten.

Als praktische Orientierung: Klären Sie Betreuung, Abholzeiten und wichtige Alltagstermine. Machen Sie Kinder nicht zu Boten für Vorwürfe und verlangen Sie keine Parteinahme.

Welche rechtlichen Regelungen zu Obsorge, Kontakten und Kindesunterhalt passen, muss gesondert geprüft werden. Die Affäre allein beantwortet diese Fragen nicht.

Quelle: RIS: § 138 ABGB – Kindeswohl.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern ist zudem eine gesetzlich vorgesehene Elternberatung zu deren Bedürfnissen nachzuweisen.

Quelle: oesterreich.gv.at: Einvernehmliche Scheidung.

Österreichischer Rechtsrahmen

Trennung und Scheidung sind verschiedene Schritte.

Einvernehmliche Scheidung

Eine Einigung kann auch nach Untreue möglich sein. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem die seit mindestens einem halben Jahr aufgehobene eheliche Lebensgemeinschaft, die beiderseits zugestandene unheilbare Zerrüttung und Einigkeit über Scheidung und Folgen. Getrennte Wohnungen sind nicht zwingend erforderlich.

Scheidungswege im Überblick →

Quelle: oesterreich.gv.at: Einvernehmliche Scheidung.

Scheidung aus Verschulden

Ehebruch kann rechtlich relevant sein, ist aber kein absoluter Scheidungsgrund. Es ist zu prüfen, ob er zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Persönliche Verletzung und rechtlicher Verschuldensausspruch sind nicht gleichzusetzen. Lassen Sie mögliche Voraussetzungen und Fristen individuell klären.

Ehebruch als Scheidungsgrund →

Quelle: oesterreich.gv.at: Scheidung aus Verschulden.

Die eherechtlichen Aussagen gelten nicht automatisch für unverheiratete Paare. Bei einer Lebensgemeinschaft sind etwa gemeinsame Verträge, Eigentum und Kinderfragen eigenständig zu prüfen.

Unterstützung in Österreich

Sie dürfen Unterstützung für sich selbst suchen.

Eine Beratung kann mit Ihrer offenen Frage beginnen: Was möchte ich? Wie spreche ich die Entscheidung an? Welche Unterstützung passt für die nächsten Schritte?

Das offizielle Familienberatungsportal bietet Informationen und eine Beratungsstellensuche. Fragen Sie beim jeweiligen Angebot nach Einzel- oder Paarberatung und dem passenden Schwerpunkt. Konkrete Rechtsansprüche benötigen eine individuelle rechtliche Einordnung.

Quelle: Familienberatung Österreich.

Quellen & Transparenz

Persönliche Orientierung und Rechtsfragen getrennt betrachten.

Kein KI-Einheitsbrei.

Kein Trennungstest und keine Behauptung, dass eine Affäre nur einen richtigen Ausgang hat. Die Gesprächsfragen sind redaktionelle Anregungen; rechtliche Aussagen verweisen auf österreichische Grundlagen.

Ehrliche Einordnung, keine Garantien.

Keine feste Dauer, bis es leichter wird, und kein versprochener Verfahrensausgang. Nicht jede Frage braucht eine weitere Checkliste; bei konkreten Ansprüchen oder belastenden Gesprächen kann individuelle Unterstützung weiterhelfen.

Quellen geprüft am 02.10.2026. Keine anwaltliche Einzelfallprüfung, kein Therapieprogramm und keine fachliche Freigabe der Gesprächsanregungen durch eine Beratungsstelle.

Häufige Fragen

Trennung nach Untreue kurz eingeordnet.

Muss ich mich nach Untreue trennen?

Nein. Ob Sie eine Fortsetzung, Abstand oder eine Trennung möchten, ist Ihre persönliche Entscheidung. Dieser Ratgeber legt dafür weder eine feste Frist noch einen bestimmten Ausgang fest.

Die Entscheidung sortieren
Kann ich mich trennen, obwohl ich verzeihen möchte?

Verzeihen und die Fortsetzung einer Beziehung sind unterschiedliche persönliche Fragen. Sie müssen nicht zusammenbleiben, nur weil Sie einen anderen Umgang mit dem Geschehen finden möchten.

Verzeihen einordnen
Soll ich sofort aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?

Dafür gibt es keine pauschale Empfehlung. Bei einer Ehe kann ein Auszug rechtliche Bedeutung haben; Wohnsituation und Umstände sollten geprüft werden. Bei Bedrohung oder Gewalt hat Ihre Sicherheit Vorrang.

Wohnen und Alltag klären
Ist eine persönliche Trennung bereits eine Scheidung?

Nein. Eine Trennung beendet die Ehe nicht automatisch. Für eine Scheidung gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen und ein gerichtliches Verfahren.

Zur rechtlichen Einordnung
Was ist bei gemeinsamen Kindern wichtig?

Betreuung und Alltag sollten verlässlich geregelt werden. Kinder sollten nicht zu Boten oder zur Parteinahme gedrängt werden. Bei rechtlichen Fragen zu Obsorge und Kontakten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Zu den Kinderfragen
Wo finde ich Unterstützung in Österreich?

Das offizielle Familienberatungsportal bietet eine Beratungsstellensuche. Fragen Sie beim jeweiligen Angebot, ob Einzel- oder Paarberatung zu Ihren Anliegen passt; konkrete Rechtsansprüche sind gesondert zu prüfen.

Unterstützung finden

Die nächste Frage

Persönlich weiterdenken oder rechtlich vertiefen.

Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrem nächsten Schritt passt.